Arzneimittel-Importe tragen zu Versorgungssicherheit und Einsparungen in der EU bei
Die Initiative „Die Arzneimittel-Importeure“ begrüßt die eindeutige Klarstellung des EU-Kommissars für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Thierry Breton, zur Rechtmäßigkeit der deutschen Importregelungen des Sozialgesetzbuches. Eine tschechische EU-Parlamentarierin hatte Ende 2019 bei der EU-Kommission eine entsprechende Anfrage gestellt. In seiner Antwort macht Thierry Breton deutlich, dass nach Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) der Parallelhandel mit Arzneimitteln eine rechtmäßige Form des Handels innerhalb des Binnenmarkts darstellt. „Die EU-Kommission hat es erneut bestätigt: Arzneimittel unterliegen dem freien Warenverkehr in der EU und entsprechen dem Geist des Binnenmarkts, der nationalen Egoismen eine klare Absage erteilt“ sagt Jörg Geller, Vorstand des VAD (Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e.V.) und Mitglied der Initiative.
Nach der Rechtsprechung des EuGH legen Artikel 34 bis 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fest, unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen gerechtfertigt sein können. „Die Kommission weist darauf hin, dass Mitgliedstaaten schon heute Maßnahmen ergreifen können, um einem nachgewiesenen Versorgungsmangel zu begegnen – etwa indem sie dann den freien Warenverkehr in ihrem Hoheitsgebiet beschränken können. Solche Maßnahmen müssen jedoch rechtmäßig vertretbar, geeignet, angemessen und verhältnismäßig sein“, ergänzt Dr. Friederike Hrubesch-Mohringer, Vorstandsvorsitzende des BAI (Bundesverband der Arzneimittel-Importeure e.V.) und ebenfalls Mitglied der Initiative. „Dies ist im Einzelfall bereits möglich und als Ultima Ratio auch fallweise angemessen. Pauschale oder umfassende Einschränkungen des freien Warenverkehrs mit patentgeschützten und verschreibungspflichtigen Arzneimittel vor dem Hintergrund vermeintlicher nationaler Lieferengpässe hingegen sind weder gerechtfertigt, noch lösen sie das eigentliche Problem der globalen Lieferschwierigkeiten, die im Wesentlichen den generischen Markt betreffen.“
„Es ist allgemein bekannt, dass die zunehmenden globalen Lieferschwierigkeiten produktionstechnisch bedingt sowie durch eine verfehlte Distributionsplanung und durch gezielte und gewinnmaximierende Kontigentierung der großen Produzenten verursacht sind“, so Jörg Geller. Auch in seiner Antwort verweist EU-Kommissar Breton auf die Richtlinie 2001/83/EG über den Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel, der eine Verpflichtung zur angemessenen und kontinuierlichen Versorgung vorsieht, um die Bedürfnisse der Patienten in jedem Mitgliedstaat decken zu können. „Offenbar sieht die Kommission hier die Hersteller in der Verpflichtung und mahnt zwar diplomatisch-sachlich, aber spürbar deutlich um Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung,“ meint Jörg Geller.
Der europäische Parallelhandel sichert nicht nur den Preiswettbewerb und erhebliche Einsparungen, sondern ist im jeweiligen Fall sogar der einzige Weg, Fehlallokation zwischen den EU-Ländern auszugleichen. „2019 haben wir dazu beigetragen, Lieferengpässe von Dänemark bis Spanien, vom Vereinigten Königreich bis Bulgarien zu mildern, indem wir kurzfristig Überbestände aus anderen EU-Ländern einführten. 2018 halfen die Importeure kurzfristig, als Grippe-Impfstoffe knapp wurden. Oder 2017, als das Schilddrüsenmedikament Euthyrox in Deutschland nur noch schwer erhältlich war“, sagt Friederike Hrubesch-Mohringer.
„Die Arzneimittel-Importeure“ ist eine Initiative der deutschen Arzneimittel-Importeurs-Verbände BAI und VAD. Die traditionsreichen Verbände, die alle wichtigen Vertreter der Branche unter ihrem Dach vereinen, haben sich 2019 entschlossen, ihre Kräfte zu bündeln und künftige Herausforderungen gemeinschaftlich anzugehen. Mit einer Stimme beziehen sie Stellung zu Themen in diesem bedeutenden Segment des Gesundheitsmarkts.
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