Als Vorreiter der Digitalisierung gilt das deutsche Gesundheitssystem nicht. Dennoch hat sich in der jetzt zu Ende
gehenden Legislaturperiode mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
und dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) einiges getan.
Im Arzneimittelbereich wird die Patienten kommunikation via Smartphone durch das E-Rezept oder die Speicherung von Behandlungs- und Therapieinformationen über den E-Medikationsplan (eMP) in der elektronischen Patientenakte (ePA) neu geordnet.
Aber auch Apotheken- und Praxisinterne Prozesse wie die Integration von Rote-Hand-Briefen in Praxisverwaltungsysteme sowie Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit durch die Einführung des Fälschungsschutzsystems Securpharm spielen eine wichtige Rolle.
Medikationsplan und Patientenakte
Voraussetzung und Basis für alle digitalen Innovationen ist der Anschluss der Leistungserbringer an die Telematikinifrastruktur (TI). Für Apotheken galt hierfür eine Frist bis September letzten Jahres. Einige TI- Fachanwendungen kommen also bereits jetzt zur Anwendung, wie beispielsweise der elektronische Medikationsplan.
Der mit dem E-Health-Gesetz eingeführte und mit dem PDSG spezifizierte Medikationsplan ist seit 2018 auch in elektronischer Form
speicherbar. Zu den Daten des eMP gehören die Patientenstammdaten, medikationsrelevante Daten, wie Allergien und
Unverträglichkeiten, und Angaben zur Medikation.
Besonders bei der Selbstmedikation erleichtert der eMP die Beratung in der Apotheke, da z.B. auch Arzneimittel aufgeführt werden, die aktuell nicht mehr angewendet werden, die jedoch für die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Apotheker relevant sein können.
Informationsverluste vermeiden
Noch lässt sich der eMP über die elektronische Gesundheitskarte abrufen, bald erfolgt dies dann über die ePA. Seit Anfang 2021 haben Patienten ein Anrecht auf die Nutzung einer ePA, die ihnen von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt wird.
Die relevanten Gesundheitsdaten können mit Zustimmung des Patienten zentral von den beteiligten Leistungserbringern eingesehen werden, so dass Informationsverluste beispielsweise beim Medikationsplan vermieden werden können. Gleichzeitig werden Patienten darin bestärkt, eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen und eine aktivere Rolle in ihrer Gesundheitsversorgung einzunehmen.
Das Papierrezept verschwindet
Die für den Patienten vielleicht gewöhnungsbedürftigste Neuerung stellt das E-Rezept dar, das ab diesem Juli im Rahmen einer Testphase in die Versorgung eingeführt wird. Ab Januar 2022 gilt es verpflichtend zunächst für verschreibungspflichtige Arzneimittel, weitere Rezeptarten folgen dann.
Die gematik wurde beauftragt, die notwendigen Strukturen sowie eine App für das E-Rezept-System zu schaffen. Über diese App erhält der Patient das vom Arzt ausgestellte Rezept und kann dann unverbindlich in bis zu drei Apotheken erf ragen, ob das verordnete Medikament vorrätig ist. Die Apotheke meldet das Ergebnis sowie weitere Informationen wie den Austausch aufgrund von Rabattverträgen zurück in die App. Der Patient entscheidet im letzten Schritt, welcher Apotheke er das Rezept verbindlich zuweist.
Mehr Selbstbestimmung durch Digitalisierung?
Am Beispiel des E-Rezeptes wird deutlich, dass sich die Rolle des Patienten bei der Arzneimittelversorgung verändert. Mit der Digitalisierung dieses Bereiches gewinnen Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz an Bedeutung. Dabei gilt es aber, den Spagat zwischen der Selbstbestimmung des Patienten und der Berücksichtigung von unterschiedlichen Grundvoraussetzungen des Versicherten (z.B. Alter, Bildungsstand) zu schaffen. Die Apotheke mit ihrer Lotsenfunktion vor Ort wird dabei als Schnittstelle zwischen der Arzt-Patienten-Kommunikation weiterhin eine Schlüsselrolle einnehmen.