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Parallelhandel 2020 – was tut sich bei den Einsparungen?

Seit gut einem Jahr gelten neue Vorgaben für die Abgabe von Importarzneimitteln. Das erklärte Ziel der Kostenträger sind noch mehr Einsparungen. Wir ziehen eine Zwischenbilanz.

Import-Arzneimittel sind Original-Präparate, die der Originalhersteller in Deutschland oder einem anderen EU-Land produziert und dann in Deutschland oder anderen EU-Ländern vertreibt. Die Einsparungen durch Import-Arzneimittel entlasten Patienten und Kostenträger weiterhin signifikant.

Dabei hilft die Information der Patienten über preisgünstige gleichwertige Import-Originale. Um Apothekern die Einhaltung des für alle geltenden Wirtschaftlichkeitsgebotes des Sozialgesetzbuches in pauschaler Form zu erleichtern, sind sie gesetzlich zur „Abgabe von preisgünstigen importierten Arzneimitteln“ verpflichtet. Im dazu vorliegenden Rahmenvertrag zwischen Apothekern und Kassen ist darüber hinaus festgelegt, dass die Apotheke mit der Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel ein Einsparziel von zwei Prozent des sogenannten „importfähigen Marktes“ pro Quartal und Krankenkasse erreichen muss.

Neben diesen gesetzlich oder vertraglich festgelegten direkten Einsparungen erzielt der Import noch wesentlich höhere indirekte Einsparungen, die in der Diskussion leider häufig zu kurz kommen.

Indirekte Einsparungen durch Konkurrenzdruck des Imports

Die Importeure erwerben Medikamente nur aus EU-Ländern und führen sie nach Deutschland ein. Da in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Markt- und Wettbewerbsverhältnisse sowie staatliche Preisregulierungen herrschen, unterscheidet sich auch die Preisgestaltung der Hersteller in den einzelnen Ländern. Sobald die Preisunterschiede ein bestimmtes Maß erreicht haben, wird ein Parallelimport nach Deutschland wirtschaftlich möglich. Dieser – bei patentgeschützten Arzneimitteln häufig einzige – Wettbewerbsdruck führt zu indirekten Einsparungen, weil die Originalhersteller dadurch ihre Preisgestaltung auch im Hochpreisland Deutschland nach unten korrigieren müssen.

Auch die gesetzlich vorrangige Abgabe von rabattierten Original-Arzneimitteln vor Importarzneimitteln führt zu erheblichen indirekten Einsparungen. Arzneimittel, für die ein Rabattvertrag mit einer Krankenkasse vorliegt, müssen vom Apotheker bevorzugt abgegeben werden, und verdrängen damit sonst mögliche Importe. Dieser Effekt ist sehr häufig das einzige Motiv der pharmazeutischen Industrie, den Kassen Rabatte zu gewähren. Gäbe es den Konkurrenzdruck durch den Import nicht, fiele dieses Motiv weg. Die Einsparungen durch diese Rabattverträge der Originatoren müssen daher dem Import zugerechnet werden.

Beständige direkte Einsparungen

2019 wurden die Vorgaben für Apotheken zur Abgabe von preisgünstigen ImportArzneimitteln gesetzlich neu geregelt. Unter anderem wurde der sogenannte „importrelevante Markt“ verkleinert, indem die in der Regel teuren Biologicals aus der Abgabeverpflichtung für die Apotheken herausgenommen wurden. Obwohl dadurch der Markt kleiner wurde, zeigt sich im Rückblick auf die ersten 12 Monate der neuen Abgaberegelungen, dass die direkten Einsparungen mit 250 Mio. bis 300 Mio. Euro nahezu konstant geblieben sind. Die Zahlen machen außerdem deutlich, dass weitere Einsparungen möglich sind.

Das vertraglich zwischen Apothekern und Kassen vereinbarte Einsparziel von zwei Prozent wurde in jedem Monat nicht nur erreicht, sondern mit Werten zwischen drei und vier Prozent erheblich übertroffen – da ist also noch „Luft nach oben“. Die Erhöhung des Mindest-Einsparziels auf mindestens 3 Prozent wäre ein logischer Schritt, um die angespannten Kassenfinanzen weiter zu stabilisieren.

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