Die Arzneimittel-Importeure e.V. als maßgeblicher Spitzenverband der Branche nimmt die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden gegen Preisregulierungsmaßnahmen des GKV- Finanzstabilisierungsgesetzes mit deutlichem Bedauern und in ihrer wesentlichen Begründung mit Befremden zur Kenntnis.
Vorbehaltlich einer vertieften Überprüfung der Urteilsgründe hat sich das BVerfG aus Sicht des Verbandes mit der Thematik leider inhaltlich unzureichend und nicht sachgerecht auseinandergesetzt. Schon in seinen Leitsätzen zeigt das Gericht ein eigenwilliges Verständnis der GKV-Finanzen sowie eine einseitige Betrachtung der Zusammenhänge zwischen stabilen GKV-Finanzen, politischer Regulatorik und pharmazeutischen Märkten.
Das Gericht spricht dem Gesetzgeber im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bei Kostendämpfungsmaßnahmen mit dem Ziel, die finanzielle Stabilität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern einen weiten Spielraum zu. Dies ist im Grundsatz noch nicht zu beanstanden. Das Gericht sieht allerdings schon in seiner Prüfung „wegen der Komplexität des Systems in der Regel eine zurückgenommene Kontrolle in Form der Evidenz- oder Plausibilitätskontrolle“. Dies verwundert doch sehr.
Letztlich sagt das Gericht damit, dass es die Komplexität des Systems nicht versteht und daher Plausibilitäten beurteilt, die der Gesetzgeber behauptet. Eine Plausibilitätskontrolle ohne Verständnis ist allerdings nicht möglich. Zudem gibt das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber damit eine Art Freibrief bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Bekanntlich muss jegliche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Mehr noch betont das Gericht, dass gegenüber finanzwirksamen Eingriffen in die Berufsausübungsfreiheit, die der Stabilität des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung dienen, insbesondere dann nur ein verminderter Vertrauensschutz besteht, wenn der Gesetzgeber diejenigen belastet, die aus seiner Sicht für die Kostensteigerungen besonders verantwortlich sind. Hier versäumt das Gericht zu prüfen, wie es überhaupt zu Kostensteigerungen kommt und wer dafür verantwortlich ist.
Die Ausgaben für ärztlich verordnete und vom Patienten benötigten Arzneimittel bewegen sich seit Jahren mehr oder weniger im Rahmen der allgemeinen Preissteigerung und sind auch bei weitem nicht der größte Kostenblock der GKV. Die sogenannten und viel zitierten Treiber der finanziellen Belastung der GKV sind mitnichten Arzneimittel, sondern im Wesentlichen die stetig gestiegenen Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen und die mangelhafte Deckung von Kosten wie z.B. der Leistungen für Bürgergeldempfänger. All dies ist gesetzlich vorgeschrieben eigentlich aus Steuergeldern gegen zu finanzieren. Diese unzulässige Belastung der GKV darf nicht der Versichertengemeinschaft bestehend aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern aber auch nicht den Leistungserbringern (sei es der Herstellerrabatt oder auch Apothekenabschlag, etc.) in Rechnung gestellt werden.
PM_DAI_Stellungnahme_Zurückweisung Verfassungsbeschwerde_GKV-FinStG_16.07.2025
„Die Arzneimittel-Importeure e.V.“ vertritt als maßgeblicher Spitzenverband im Sinne des Sozialrechts die Interessen der deutschen Arzneimittel-Importeure und vereint alle wichtigen Vertreter der Branche unter einem Dach. Die im Verband organisierten Mitgliedsunternehmen repräsentieren rund 90 Prozent des Umsatzes mit parallel- und reimportierten Arzneimitteln in Deutschland und beschäftigen insgesamt über 3.000 Mitarbeiter in überwiegend familiengeführten, mittelständischen Betrieben. Der Verband bezieht Stellung zu verschiedenen Themen in diesem bedeutenden Segment des Gesundheitsmarkts.
Import-Arzneimittel leisten bei gleicher Versorgungsqualität seit Jahren einen verlässlichen und steigenden Beitrag zur Entlastung bei den Ausgaben für Arzneimittel. Für das Gesamtjahr 2024 profitieren die Gesetzlichen Krankenkassen von rund 700 Mio. Euro direkten Einsparungen durch Preisunterschiede zwischen dem Original und dem günstigeren importierten Original. Dazu addieren sich nach dem letzten Gutachten von Prof. Dr. Heydebreck aus 2021 fast 4,5 Mrd. Euro jährlich an indirekten Einsparungen zu einer weiteren deutlich spürbaren Entlastung für die Solidargemeinschaft. Bei patentgeschützten Arzneimitteln stellen Importe nämlich die einzige preisgünstige Alternative dar. Sie fördern den Preiswettbewerb und wirken preisregulierend.
Kontakt Karsten Wurzer Verbandskommunikation Die Arzneimittel-Importeure e.V. Telefon: +49 6867 920-1271 E-Mail: kw@die-arzneimittel-importeure.de